unfallgutachten

machen sie ihre ansprüche geltend.

Nach einem Verkehrsunfall erstelle ich für Sie ein Unfallgutachten und führe eine Schadensbewertung an Ihrem PKW und Motorrad durch, mit denen Sie ihre Ansprüche bei dem Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen können. 

Gerne kläre ich für Sie, ob der Schaden über oder unter der Bagatellschadengrenze von 750,- € liegt. Sollte der Schaden unter der Grenze liegen, erstelle ich auf Ihren Wunsch für Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Kurz-Gutachten.

Zudem ermittele ich für Sie gerne die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer die zur Wiederherstellung des Fahrzeuges nötig sind.

Außerdem werden im Gutachten Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung und eine merkantile Wertminderung festgehalten. 


Neben der Erstellung Ihres Gutachtens bin auch für Sie da, wenn …

… es um die Suche oder Vermittlung einer KFZ-Werkstatt in Ihrer Nähe geht.

… wenn Sie einen kostengünstigen Abschleppdienst benötigen.

… wenn Sie einen Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrs- und Versicherungsrecht suchen, der Ihre Ansprüche eingeklagt.

… wenn Sie einen Mietwagenservice brauchen.